Rechtliches
AGB und Lizenzbedingungen
Für die Nutzung von PaperSIM durch Schulen, Bildungseinrichtungen, Hilfsorganisationen und Unternehmen.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software PaperSIM zwischen Luca Simon, Motus Media, Eschenbachstraße 18, 65795 Hattersheim am Main (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere an Schulen, Bildungseinrichtungen, Hilfsorganisationen, Kliniken und Rettungsdienste. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn der Kunde in einer Bestellung oder einem Auftrag auf eigene Bedingungen verweist.
§ 2 Vertragsschluss und Testzugang
- Die Darstellung der Software und der Preisrechner auf der Website sind kein verbindliches Angebot. Sie dienen nur der unverbindlichen Information.
- Auf eine Anfrage des Kunden erstellt der Anbieter ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt, zum Beispiel per E-Mail oder durch eine Bestellung bzw. einen Auftrag, der auf das Angebot Bezug nimmt.
- Der Anbieter kann dem Kunden vor Vertragsschluss einen kostenlosen und befristeten Testzugang einräumen. Der Testzugang endet automatisch mit Ablauf der mitgeteilten Testphase, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Für den Testzugang gelten diese AGB entsprechend, eine Zahlungspflicht entsteht nicht.
- Während einer Testphase befindet sich PaperSIM in der Erprobung. Funktionen und Inhalte können sich kurzfristig ändern, einzelne Module können als „in Arbeit“ gekennzeichnet sein, und es kann zu Unterbrechungen kommen. Der Kunde gibt Rückmeldungen nach Möglichkeit über die Funktion „Fehler im Inhalt melden“ oder per E-Mail. Kommt im Anschluss kein Vertrag zustande, löscht der Anbieter die Zugänge und gespeicherten Fälle spätestens drei Monate nach Ende der Testphase.
§ 3 Leistungsumfang
- PaperSIM ist eine browserbasierte Lernsoftware, mit der fiktive Patientendokumente für die Aus- und Fortbildung erstellt, angezeigt, gedruckt und als Datei ausgegeben werden können. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der jeweils aktuellen Produktbeschreibung.
- Der Anbieter entwickelt PaperSIM laufend weiter. Er ist berechtigt, die Software zu ändern, zu erweitern und an technische Entwicklungen anzupassen, sofern die vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
- PaperSIM ist kein Medizinprodukt. Die Software und die erzeugten Dokumente sind nicht für die Diagnose, Behandlung oder Versorgung echter Patienten bestimmt.
§ 4 Nutzungsrechte
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, PaperSIM im vereinbarten Lizenzumfang für eigene Aus- und Fortbildungszwecke zu nutzen.
- Mit PaperSIM erstellte Dokumente darf der Kunde innerhalb seiner Einrichtung für Unterricht, Simulationstrainings und Prüfungen ausdrucken, vervielfältigen und an seine Lernenden weitergeben. Dieses Recht besteht für bereits erstellte Dokumente auch nach Ende des Vertrags fort.
- Nicht gestattet ist es insbesondere, die Software oder Zugänge an Dritte weiterzugeben, zu vermieten oder zu verkaufen, die erzeugten Dokumente gewerblich zu vertreiben oder als Vorlagensammlung öffentlich zugänglich zu machen sowie die Software zu dekompilieren oder zu bearbeiten, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt ist.
- Alle Rechte an der Software, an Logos, Texten und Gestaltungen verbleiben beim Anbieter.
§ 5 Zweckbindung und Pflichten des Kunden
- Der Kunde nutzt PaperSIM ausschließlich zu Aus- und Fortbildungszwecken. Er stellt sicher, dass in die Software keine Daten realer Patientinnen und Patienten eingegeben werden.
- Die erzeugten Dokumente tragen einen festen Simulationshinweis. Der Kunde verpflichtet sich, diese Kennzeichnung nicht zu entfernen, abzudecken oder unkenntlich zu machen und die Dokumente nicht im Rechtsverkehr zu verwenden, insbesondere nicht als echte Verordnung, Überweisung, Einweisung, Transportschein oder ärztliche Bescheinigung gegenüber Krankenkassen, Apotheken, Leistungserbringern oder Behörden.
- Die medizinischen Inhalte sind fachlich plausibel aufgebaut, ersetzen aber keine Leitlinie und keine Fachinformation. Der Kunde prüft Fälle, die er für Prüfungen oder Bewertungen verwendet, in eigener fachlicher Verantwortung.
- Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er von einem Missbrauch Kenntnis erhält.
- Gespeicherte Fälle (Szenarien) liegen auf den Servern des Anbieters und stehen nur dem Zugang zur Verfügung, mit dem sie gespeichert wurden. Andere Zugänge der Einrichtung und der Anbieter sehen sie nicht. Die Anzahl je Zugang richtet sich nach dem vereinbarten Speicherumfang. Über die Exportfunktion kann der Kunde jederzeit eine Sicherung als Datei erstellen; eine regelmäßige eigene Sicherung wichtiger Fälle (zum Beispiel für Prüfungen) wird empfohlen.
§ 6 Lizenzumfang
- Der Lizenzumfang ergibt sich aus dem Angebot, insbesondere aus der Zahl der Dozentenzugänge, den gebuchten Modulen und dem Speicherumfang für gespeicherte Fälle. Nicht gebuchte Module werden in der Software als Zusatzmodul angezeigt, aber nicht freigeschaltet.
- Jeder Zugang ist persönlich und darf nur von der Person genutzt werden, für die er angelegt wurde. Ein Zugang wird mit einem Aktivierungscode an ein Gerät gebunden (bei Vereinbarung an zwei Geräte). Für einen Gerätewechsel stellt der Anbieter auf Anfrage einen neuen Code aus.
- Überschreitet der Kunde den vereinbarten Lizenzumfang nicht nur vorübergehend, teilt er dies dem Anbieter mit. Der Lizenzumfang wird dann zum nächsten Abrechnungszeitraum angepasst. Eine Reduzierung ist ebenfalls zum nächsten Abrechnungszeitraum möglich.
§ 7 Preise und Zahlung
- Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Vergütung wird je nach Vereinbarung monatlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
- Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Nach vorheriger Mahnung und Ankündigung in Textform ist der Anbieter berechtigt, den Zugang bis zum Ausgleich der offenen Beträge zu sperren.
- Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anpassen, frühestens jedoch zwölf Monate nach Vertragsbeginn. Beträgt die Erhöhung mehr als fünf Prozent, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
- Verträge mit monatlicher Abrechnung laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
- Verträge mit jährlicher Abrechnung haben eine Laufzeit von zwölf Monaten. Sie verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung wiederholt gegen § 4 oder § 5 verstößt.
- Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail an info@papersim.de genügt.
§ 9 Verfügbarkeit und Support
- Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von PaperSIM. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Notwendige Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten durchgeführt.
- Support erhält der Kunde per E-Mail an Werktagen. Der Anbieter beantwortet Anfragen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
§ 10 Gewährleistung
- Der Anbieter stellt PaperSIM in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur Verfügung. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich und möglichst nachvollziehbar in Textform.
- Der Anbieter beseitigt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist, nach seiner Wahl durch Fehlerbehebung, Umgehungslösung oder Bereitstellung einer neuen Version.
- Da es sich bei den erzeugten Inhalten um fiktive Übungsdokumente handelt, übernimmt der Anbieter keine Gewähr dafür, dass medizinische Inhalte vollständig, aktuell oder für einen bestimmten Prüfungszweck geeignet sind.
§ 11 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 5 Abs. 5) entstanden wäre.
- Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus einer Verwendung der Software oder der erzeugten Dokumente entgegen § 5 entstehen, insbesondere aus einer Verwendung für echte Patienten oder im Rechtsverkehr.
- Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 12 Datenschutz
- PaperSIM ist so gestaltet, dass bei bestimmungsgemäßer Nutzung keine personenbezogenen Daten von Patientinnen und Patienten verarbeitet werden. Gespeicherte Fälle enthalten ausschließlich fiktive Daten.
- Personenbezogene Daten des Kunden, seiner Ansprechpartner und der Dozentenzugänge (Name, dienstliche E-Mail-Adresse, Anmeldedaten) verarbeitet der Anbieter zur Durchführung des Vertrags nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Auf Wunsch des Kunden schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
- Der Anbieter nennt den Kunden nur nach dessen vorheriger Zustimmung als Referenz.
§ 13 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Im Fall eines Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026